Kommt es zum Insolvenzfall haben Unternehmen mehrere Möglichkeiten. Bei der Regel-Insolvenz wird vom Gericht ein externer Insolvenzverwalter bestellt, der fortan für das Unternehmen verantwortlich ist. Hier steht Ihnen ein Interim Profi in Ihrem Unternehmen mit seiner profunden Erfahrung in solchen Situationen zur Seite.
Interim Manager für Insolvenzen
Haben Fehlplanungen oder -einschätzungen ein Unternehmen in die Insolvenz geführt oder externe Faktoren wie konjunkturelle Veränderungen, eine veränderte Wettbewerbssituation oder auch unvorhergesehene Ereignisse dazu geführt, dass Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können, dann kann ein Interim Manager Möglichkeiten aus der Krise aufzeigen. Bereits vor akuter Zahlungsunfähigkeit kann ein Manager auf Zeit als Insolvenzberater rechtzeitig ermitteln, ob bereits eine Insolvenz eingetreten ist.
Wir verstehen Ihre Herausforderungen
ESUG-Verfahren
Beim sogenannten ESUG-Verfahren kann das Unternehmen die Sanierung in Eigenverwaltung versuchen. Statt eines Insolvenzverwalters trifft dabei die Geschäftsführung weiter die wichtigen Entscheidungen. Mit einem Interim Manager, der sich mit dem ESUG-Verfahren auskennt, erhalten Sie die nötige Unterstützung, um sicher durch die Krise zu kommen.
Schutzschirmverfahren
Unsere auf Insolvenzen spezialisierten Manager beantragen für Sie das Schutzschirmverfahren, wenn eine Eigenverwaltung Aussicht auf Erfolg hat. Sie kennen die Rahmenbedingungen, wissen z.B., wann der Antrag gestellt werden muss und welche Unterlagen benötigt werden.
Gläubigerausschuss
Wurde im Insolvenzverfahren ein Gläubigerausschuss bestellt, kann der Interim Manager dank seiner Erfahrung als Bindeglied zwischen Ausschuss und Unternehmen eintreten und kompetent mit dem Gläubigerausschuss verhandeln.
Unsere Interim Manager für Insolvenzen
Unsere Interim Manager verfügen über jahrelange insolvenzrechtliche Erfahrung und sind dank regelmäßiger Weiterbildungen immer auf dem aktuellen Stand. Sie prüfen die Insolvenzgründe, analysieren Krisenursachen und beurteilen objektiv mit dem Blick von außen die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens. Sie helfen bei der Erstellung eines schlüssigen Sanierungs- oder Insolvenzplans, setzen die definierten Maßnahmen um und kennen die vertragsrechtlichen Strukturen und Formen der rechtlichen Einbindung.